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Gefängnisseelsorge

«Ich frage nie, warum sie da sind. sie sind einfach da. was zählt, sind allein die Beziehungen, die wir miteinander aufbauen.»

Für andere da sein

KATEGORIALE SEELSORGE: IN SPEZIFISCHEN KONTEXTEN DA SEIN

Spezialisierte Seelsorgerinnen und Seelsorger sind an vielen Orten im Einsatz: in Krankenhäusern, Gefängnissen, Bahnhöfen oder Flughäfen, bei Feuerwehrleuten und Polizisten, in der Armee, bei Menschen mit Behinderungen oder in Schulen. Sie bieten Präsenz und Dialog insbesondere für Kranke und ihre Angehörigen, Gefangene oder beantworten die Fragen von Angestellten.

Allen Menschen im Freiheitsentzug stehen in der Schweiz Seelsorgende als unabhängige Gesprächspartner/innen zur Verfügung. Die Gefängnisseelsorge gehört zu den "gemeinsamen Aufgaben" von Kirche und Staat und ist in allen Kantonen in Untersuchungshaft, Straf- und Massnahmenvollzug verankert.

GEFÄNGNISSEELSORGER/INNEN BRAUCHEN:
  • eine theologische Kompetenz, i.d.R. ein Theologiestudium oder CCRFE

  • eine seelsorgerische Kompetenz (Spezialausbildung, welche für die begleitende und beratende Praxis qualifiziert, z.B. Nachdiplomstudium "Kirche im Straf- und Massnahmenvollzug" oder gleichwertige Zusatzausbildung),

  • eine systemische Kompetenz (Grundkenntnisse der Strukturen in den Institutionen des Freiheitsentzuges und deren Leitbilder und Zielsetzungen),

  • eine berufliche Weiterbildung und Supervision.
     

VON GEFÄNGNISSEELSORGER/INNEN WIRD ERWARTET:
  • dass sie offen sind für die Anliegen und Probleme der Eingewiesenen sowie für die-jenigen des Personals und der Institution,

  • dass sie eine ökumenisch und interreligiös offene Grundhaltung leben; die Religionszugehörigkeit und die Glaubensauffassung aller ihrer Gesprächspartner/innen respektieren.

Berichte aus dem Berufsleben

ENGAGIEREN SIE SICH IN UNSEREN BISTUMSREGIONEN!
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